Invalidenparkschein
Der Invalidenparkschein berechtigt dazu, die dafür ausgezeichneten Autoabstellplätze gebührenfrei zu belegen und Straßen mit eingeschränktem Verkehr zu benutzen. Er ist auf die betreffende Person ausgestellt, also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und muss sichtbar ausgelegt sein. Nur wer einen neuen Invalidenparkschein nach europäischen Vorgaben hat, kann diesen auch im Ausland rechtmäßig benutzen.
Der Dachverband für Soziales und Gesundheit setzt sich dafür ein, dass die Ausgabe und Benutzung der Invalidenparkscheine in korrekter Form und bedarfsgerecht geregelt wird und dass ausreichend reservierte Plätze in den Ortszentren vorgesehen werden. Dazu kommt die Möglichkeit, mit dem Schein auch geschlossene Forstwege befahren zu können und so Gebiete erreichen zu können, die ansonsten nur für Fußgänger zugänglich sind.
Anregungen, Kritiken und Beobachtungen zum Gebrauch und Missbrauch des Invalidenparkscheins?
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Mehr Informationen zum Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung des europäischen Parkausweises für Behinderte unter: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1028451
News
- 02.10.2025 - Neues Mitglied: Der Rittner Verein IKONNS ist die 65. Mitgliedsorganisation des Dachverbandes
IKONNS EO - 24.09.2025 - Inklusion in Südtirol: Gute Gesetze – große Herausforderungen
- 15.09.2025 - Gut besuchtes Austauschtreffen: Wo bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung der Schuh drückt
- 25.07.2025 - Austauschtreffen: Inklusion zwischen Anspruch und Wirklichkeit
- 22.01.2025 - Mobilität: Menschen mit schwerer Behinderung von Umschreibungssteuer befreit
Downloads
- 24.09.2025
25-09-24 Positionspapier Inklusion - 130.2 Kb - 18.09.2024
Programm Tagung: "Behinderung in all ihren Farben: Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter" - 347.02 Kb - 23.06.2016
Invaliden-Behinderung - Regelung Befahrung Forstwege - 178.55 Kb - 22.06.2016
Übersicht Gemeinden Parkplätze für Menschen mit Behinderung - 499.61 Kb - 24.04.2015
ANMIC Informationstage 2015 - 41 Kb
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