04.03.2022
Plattform für Alleinerziehende: Ein Strauß Gewalt zum Tag der Frau
Dachverband Mitgliedsorganisationen
Mit Wut im Bauch denkt die Südtiroler Plattform für Alleinerziehende EO an den Tag der Frau.
Haben die Vereinten Nationen den internationalen Frauentag heuer dem Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen gewidmet, so schafft es Italien mit der Einführung der Richtlinien zum neuen staatlichen Kindergeld, die Diskriminierung zu verschärfen.
Es geht um den „assegno unico“ für getrennte Eltern, wenn keine gerichtliche Trennung/Scheidung vorliegt.
Alleinerziehende Frauen werden genötigt, den Kindesvater (Ex-Partner) um das Abfassen seiner ISEE-Erklärung zu bitten, damit sie um das neue staatliche Kindergeld ansuchen können. Das ist gerade in einer strittigen Situation kaum möglich, erfahrungsgemäß erfolgt die Verweigerung der Kooperation. Der Mann übt seine Macht aus und der Frau sind die Hände gebunden. Das empfinden wir als psychische Gewalt. Der fehlende Wille des Ex-Partners bewirkt, dass die Mutter lediglich um das Minimum von 50 Euro pro Kind ansuchen kann, 25 Euro davon müssen automatisch dem Kindesvater abgetreten werden. Die Frau, die sich vorwiegend um die Betreuung der gemeinsamen Kinder kümmert, erfährt somit zudem ökonomische Gewalt.
Die Gesetzgebung schürt mit diesen unausgereiften Regelungen das Konfliktpotential und übt somit strukturelle Gewalt an Frauen aus. Es ist zum Fremdschämen, wenn zum heurigen 100. „Tag der Frau“ in Italien die Frauen einen Strauß mit „blauen Veilchen“ geschenkt bekommen.
Josefa Romy Brugger – Präsidentin der Plattform für Alleinerziehende
Haben die Vereinten Nationen den internationalen Frauentag heuer dem Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen gewidmet, so schafft es Italien mit der Einführung der Richtlinien zum neuen staatlichen Kindergeld, die Diskriminierung zu verschärfen.
Es geht um den „assegno unico“ für getrennte Eltern, wenn keine gerichtliche Trennung/Scheidung vorliegt.
Alleinerziehende Frauen werden genötigt, den Kindesvater (Ex-Partner) um das Abfassen seiner ISEE-Erklärung zu bitten, damit sie um das neue staatliche Kindergeld ansuchen können. Das ist gerade in einer strittigen Situation kaum möglich, erfahrungsgemäß erfolgt die Verweigerung der Kooperation. Der Mann übt seine Macht aus und der Frau sind die Hände gebunden. Das empfinden wir als psychische Gewalt. Der fehlende Wille des Ex-Partners bewirkt, dass die Mutter lediglich um das Minimum von 50 Euro pro Kind ansuchen kann, 25 Euro davon müssen automatisch dem Kindesvater abgetreten werden. Die Frau, die sich vorwiegend um die Betreuung der gemeinsamen Kinder kümmert, erfährt somit zudem ökonomische Gewalt.
Die Gesetzgebung schürt mit diesen unausgereiften Regelungen das Konfliktpotential und übt somit strukturelle Gewalt an Frauen aus. Es ist zum Fremdschämen, wenn zum heurigen 100. „Tag der Frau“ in Italien die Frauen einen Strauß mit „blauen Veilchen“ geschenkt bekommen.
Josefa Romy Brugger – Präsidentin der Plattform für Alleinerziehende
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