01.02.2024
Neu: In Italien ab 2025 "Garant für Menschen mit Behinderung"
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Die Regierung in Rom hat die Einführung eines Garanten für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Der Dachverband wird die Entwicklung und Einführung dieser neuen Anlaufstelle aufmerksam verfolgen. Aufgabe des Garanten wird es sein, „den Schutz, die konkrete Umsetzung, und die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen internationaler Übereinkommen, des EU-Rechts und der nationalen Gesetze zu gewährleisten.“
Operativ als Anlaufstelle für die Bürger/innen soll der „Garant“ ab 1. Jänner 2025 sein, so die Ministerin für Menschen mit Behinderung Alessandra Locatelli. Innerhalb 30. September jeden Jahres soll der Garant über seine Aktivitäten berichten.
Die Einrichtung dieser Garantiestelle war laut Gesetz vom 22. Dezember 2021, Nr. 227, vorgesehen.
Operativ als Anlaufstelle für die Bürger/innen soll der „Garant“ ab 1. Jänner 2025 sein, so die Ministerin für Menschen mit Behinderung Alessandra Locatelli. Innerhalb 30. September jeden Jahres soll der Garant über seine Aktivitäten berichten.
Die Einrichtung dieser Garantiestelle war laut Gesetz vom 22. Dezember 2021, Nr. 227, vorgesehen.
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