15.02.2024
Dringende Forderung nach Lohnangleichung und -erhöhungen im Dritten Sektor
Dachverband für Soziales und Gesundheit
Mit einer dringenden Anfrage hat sich der Dachverband erneut an die politisch Verantwortlichen gewandt. Es geht um die Löhne der Mitarbeiter/innen im Dritten Sektor. Ein Inflationsausgleich ist überfällig.
Für die Mitarbeiter/innen des Dritten Sektors braucht es rasch eine Inflationsausgleichzahlung, um eine Ungleichbehandlung der Bediensteten in gemeinnützigen privaten Organisationen zu verhindern. Die Mitarbeitenden erwarten sich zu Recht, dass sie für ihre Arbeit dieselbe Entlohnung erhalten, wie ihre Kolleg/innen in den öffentlichen Diensten in den Bereichen Kinder- und Jugendbetreuung, Familiendienste und -beratung, Frauenhäuser, Hauspflegedienste, Behinderteneinrichtungen, Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen sowie Einrichtungen für psychisch Kranke, Abhängigkeitserkrankungen und Prävention.
Darüber hinaus ist es für die Aufrechterhaltung der Dienstleistungsqualität von entscheidender Bedeutung, dass die2023 in Aussicht gestellten kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst auch in den gemeinnützigen Organisationen für denselben Zeitraum und im selben Ausmaß angewandt werden können. Andernfalls befürchtet der Dachverband eine Abwanderung der Mitarbeitenden, was die bereits angespannte Personalsituation bei den privaten Trägern gemeinnütziger Dienste verstärken würde.
Die steigenden Personalkosten sollten daher bei der Vergabe der Beiträge und der Tarifgestaltung unbedingt durchgängig berücksichtigt werden.
Der Dachverband unterstreicht erneut die Notwendigkeit der Gleichbehandlung, damit der dritte Sektor weiterhin eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erbringen kann und eine nachhaltige Demotivation verhindert wird.
Für die Mitarbeiter/innen des Dritten Sektors braucht es rasch eine Inflationsausgleichzahlung, um eine Ungleichbehandlung der Bediensteten in gemeinnützigen privaten Organisationen zu verhindern. Die Mitarbeitenden erwarten sich zu Recht, dass sie für ihre Arbeit dieselbe Entlohnung erhalten, wie ihre Kolleg/innen in den öffentlichen Diensten in den Bereichen Kinder- und Jugendbetreuung, Familiendienste und -beratung, Frauenhäuser, Hauspflegedienste, Behinderteneinrichtungen, Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen sowie Einrichtungen für psychisch Kranke, Abhängigkeitserkrankungen und Prävention.
Darüber hinaus ist es für die Aufrechterhaltung der Dienstleistungsqualität von entscheidender Bedeutung, dass die2023 in Aussicht gestellten kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst auch in den gemeinnützigen Organisationen für denselben Zeitraum und im selben Ausmaß angewandt werden können. Andernfalls befürchtet der Dachverband eine Abwanderung der Mitarbeitenden, was die bereits angespannte Personalsituation bei den privaten Trägern gemeinnütziger Dienste verstärken würde.
Die steigenden Personalkosten sollten daher bei der Vergabe der Beiträge und der Tarifgestaltung unbedingt durchgängig berücksichtigt werden.
Der Dachverband unterstreicht erneut die Notwendigkeit der Gleichbehandlung, damit der dritte Sektor weiterhin eine qualitativ hochwertige Dienstleistung erbringen kann und eine nachhaltige Demotivation verhindert wird.
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