20.02.2023
„Dopo di noi“ soll auch in Südtirol zur Praxis werden
Dachverband für Soziales und Gesundheit
AEB - Arbeitskreis Eltern Behinderter, Lebenshilfe und Dachverband für Soziales und Gesundheit wollen mit Beteiligung der Angehörigen, sowie weiterer Organisationen eine neue Einrichtung zur langfristigen Begleitung und Absicherung betreuungsbedürftiger Personen schaffen.
Dass sich Eltern immer Gedanken um die Zukunft ihrer Kinder machen, ist selbstverständlich. Wenn es sich zudem um Kinder mit einer Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen handelt, dann stellt sich früher oder später die bange Frage: „Wer kümmert sich nach meinem Tod um mein Kind, bzw. wenn ich nicht mehr dazu in der Lage bin?“ Deshalb wollen sie schon zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, dass die Kinder auf jeden Fall gut und im gewohnten Rahmen weiterleben können.
Nachdem bereits seit vielen Jahren auch in Südtirol überlegt wird, wie Eltern in individueller Weise dazu beitragen können, damit ihre Kinder mit Betreuungsbedarf über die von der öffentlichen Hand garantierten abgesicherten Rechtsansprüche hinaus durchs Leben begleitet werden können, soll nun endlich eine neue Phase eingeleitet werden. Nach Umfragen und Recherchen, Fachtagungen und verschiedenen Arbeitstischen zum Thema war es zuletzt der Verein Lebenshilfe Onlus, der über die Forschungsgenossenschaft Sophia eine Studie in Auftrag gegeben hatte, um die Machbarkeit einer eigenen Stiftung für Südtirol zu prüfen. Die Bezeichnung in der italienischen Gesetzgebung lautet „Dopo di noi“, es geht also vornehmlich um die Zeit nach dem Ableben der Eltern.
Es gibt viele Eltern, die ihren pflegebedürftigen Kindern einen Nachlass zusichern möchten, mit dem diese lebenslang in individueller Form begleitet und unterstützt werden können. Die Sozialgesetzgebung des Landes gewährleistet bereits heute eine angemessene Förderung für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen oder chronischen Erkrankungen, die alle Lebensbereiche wie Ausbildung, Arbeitsintegration, Wohnen und auch Freizeitgestaltung betrifft. Allerdings ist es auch so, dass dabei eine Wahlmöglichkeit kaum geboten werden kann und auch die aktuellen Personalnotstände zu teils gravierenden Einschränkungen der Dienste oder überlange Wartezeiten führen.
Wenn sich auf private Initiative ein zusätzliches, ergänzendes Dienstleistungsnetz entwickeln ließe, so die drei Organisationen AEB – Arbeitskreis Eltern Behinderter, Lebenshilfe und Dachverband für Soziales und Gesundheit, sollen dafür möglichst bald die Voraussetzungen geschaffen werden. Zunächst soll eine landesweite Informationskampagne für interessierte Eltern stattfinden, damit diese über Potentiale und Grenzen von „Dopo di noi“ informiert werden und sich überlegen können, ob sie eine solche Initiative mittragen und nutzen wollen. Parallel dazu, und das ist die größte Herausforderung, soll damit begonnen werden, eine breite Trägerschaft anerkannter Institutionen zur Bildung eine Stiftung zu bilden, damit eine solche künftig in ausgewogener Abstimmung mit den bestehenden Diensten und Rechtsansprüchen der Personen zusätzliche Leistungen zur Begleitung durch alle Lebenssituationen, zum Wohnen, zur sozialen Vernetzung und bei größtmöglicher Selbstbestimmung entwickeln kann. Vor allem aber soll die künftige Stiftung durch ihre Zusammensetzung und Rückbindung absolut in der Lage sein, als Garant die langfristige Verwaltung der anvertrauten Liegenschaften und Geldwerte zum Wohl der betreuten Personen zu gewährleisten.
Dass sich Eltern immer Gedanken um die Zukunft ihrer Kinder machen, ist selbstverständlich. Wenn es sich zudem um Kinder mit einer Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen handelt, dann stellt sich früher oder später die bange Frage: „Wer kümmert sich nach meinem Tod um mein Kind, bzw. wenn ich nicht mehr dazu in der Lage bin?“ Deshalb wollen sie schon zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, dass die Kinder auf jeden Fall gut und im gewohnten Rahmen weiterleben können.
Nachdem bereits seit vielen Jahren auch in Südtirol überlegt wird, wie Eltern in individueller Weise dazu beitragen können, damit ihre Kinder mit Betreuungsbedarf über die von der öffentlichen Hand garantierten abgesicherten Rechtsansprüche hinaus durchs Leben begleitet werden können, soll nun endlich eine neue Phase eingeleitet werden. Nach Umfragen und Recherchen, Fachtagungen und verschiedenen Arbeitstischen zum Thema war es zuletzt der Verein Lebenshilfe Onlus, der über die Forschungsgenossenschaft Sophia eine Studie in Auftrag gegeben hatte, um die Machbarkeit einer eigenen Stiftung für Südtirol zu prüfen. Die Bezeichnung in der italienischen Gesetzgebung lautet „Dopo di noi“, es geht also vornehmlich um die Zeit nach dem Ableben der Eltern.
Es gibt viele Eltern, die ihren pflegebedürftigen Kindern einen Nachlass zusichern möchten, mit dem diese lebenslang in individueller Form begleitet und unterstützt werden können. Die Sozialgesetzgebung des Landes gewährleistet bereits heute eine angemessene Förderung für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen oder chronischen Erkrankungen, die alle Lebensbereiche wie Ausbildung, Arbeitsintegration, Wohnen und auch Freizeitgestaltung betrifft. Allerdings ist es auch so, dass dabei eine Wahlmöglichkeit kaum geboten werden kann und auch die aktuellen Personalnotstände zu teils gravierenden Einschränkungen der Dienste oder überlange Wartezeiten führen.
Wenn sich auf private Initiative ein zusätzliches, ergänzendes Dienstleistungsnetz entwickeln ließe, so die drei Organisationen AEB – Arbeitskreis Eltern Behinderter, Lebenshilfe und Dachverband für Soziales und Gesundheit, sollen dafür möglichst bald die Voraussetzungen geschaffen werden. Zunächst soll eine landesweite Informationskampagne für interessierte Eltern stattfinden, damit diese über Potentiale und Grenzen von „Dopo di noi“ informiert werden und sich überlegen können, ob sie eine solche Initiative mittragen und nutzen wollen. Parallel dazu, und das ist die größte Herausforderung, soll damit begonnen werden, eine breite Trägerschaft anerkannter Institutionen zur Bildung eine Stiftung zu bilden, damit eine solche künftig in ausgewogener Abstimmung mit den bestehenden Diensten und Rechtsansprüchen der Personen zusätzliche Leistungen zur Begleitung durch alle Lebenssituationen, zum Wohnen, zur sozialen Vernetzung und bei größtmöglicher Selbstbestimmung entwickeln kann. Vor allem aber soll die künftige Stiftung durch ihre Zusammensetzung und Rückbindung absolut in der Lage sein, als Garant die langfristige Verwaltung der anvertrauten Liegenschaften und Geldwerte zum Wohl der betreuten Personen zu gewährleisten.
zurück